1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Gast erhält zwei schriftliche Reservierungsbestätigungen, wenn diese aus Zeitgründen noch möglich sind. Der Gast wird gebeten, die wichtigen Absprachen, insbesondere den Preis, sowie den An- und Abreisetag zu vergleichen um uns dann eine schriftliche Bestätigung unterschrieben zurückzusenden.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Das Hotel "Am Kurzentrum" ist verpflichtet bei unvorhergesehener Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast ein gleichwertiges Zimmer in einem gleichwertigen Haus anzubieten und bereitzustellen oder, wenn dies nicht möglich ist, allgemeinen Schadenersatz zu leisten. Bei höherer Gewalt besteht keine Verpflichtung zum Schadenersatz.
4. Der Gast ist verpflichtet, den Preis zu zahlen der bei der Bestellung vereinbart worden ist. Grundsätzlich gilt die jeweils gültige Preisliste des Hotels "Am Kurzentrum". Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen verpflichtet sich der Gast, mindestens 80% des vereinbarten Preises zu bezahlen, wobei dann das Hotel "Am Kurzentrum" gleichzeitig nach Treu und Glauben gehalten ist, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
5. Die Bezahlung des Zimmerpreises sowie zusätzliche Kosten (Telefon, Verzehr, Getränke u.s.w.) erfolgt spätestens am letzten Tage des Aufenthaltes. Bei längerem Aufenthalt kann das Hotel "Am Kurzentrum" Abschlagzahlungen verlangen.
6. Die Benutzung der hauseigenen Parkplatzanlage ist kostenlos, kann aber nur auf eigene Gefahr erfolgen.
7. Die Zimmer stehen am Anreisetag spätestens ab 14.00 Uhr zur Verfügung und sollten bis 18.00 Uhr in Anspruch genommen sein. Bei späterer Anreise muß dies dem Hotel "Am Kurzentrum" mitgeteilt werden. Am Tage der Abreise stehen die Zimmer bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Werden diese Zimmer über diesen Zeitpunkt hinaus benötigt, bitten wir um vorherige Mitteilung. Es wird dann ein reduzierter Tarif für weitere Nutzung am Tage berechnet.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Westerstede.